Geänderte Vorschriften: ArbMedVV, BioStoffV und TRBA 250 (ausgebucht)


Termin Details


Veranstaltungen des Runden Tisches Hannover

Am 31. Oktober 2013 ist die geänderte Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft getreten. Mit der Änderungsverordnung will der Gesetzgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten stärken, Unklarheiten beseitigen und einen klare Trennung zwischen Vorsorge und Eignung schaffen. Gleichzeitig wurden die Anlässe für arbeitsmedizinische Vorsorge erweitert.

Bereits am 23. Juli 2013 ist die geänderte Biostoffverordnung (BioStoffV) in Kraft getreten. Ihre Novellierung erforderte auch eine Neufassung der TRBA 250, die bis zum Zeitpunkt der Veranstaltung ebenfalls veröffentlicht sein wird. In der Veranstaltung werden die wesentlichen Inhalte der geänderten Verordnungen und die sich daraus ergebenden praktischen Konsequenzen für Betriebsärzte, Betriebe und Beschäftigte erläutert. Ergänzend werden die bisher vorhandenen Arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) und Empfehlungen vorgestellt und hinsichtlich ihrer praktischen Bedeutung eingeordnet.

Die TRBA 250 beschreibt Anforderungen an den Arbeitsschutz im Umgang mit Biostoffen in Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung werden in der Veranstaltung ebenfalls vorgestellt.