GESCHÄFTSORDNUNG

Grundsätze der Zusammenarbeit

Der Runde Tisch für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Region Hannover ist eine Plattform für regionale inter-institutionelle Zusammenarbeit im Themenfeld Arbeit und Gesundheit. Er ist eine regionale Untergliederung des Landesarbeitskreises für Arbeitssicherheit (LAK).

Der Runde Tisch befasst sich mit Fragen von Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in der Region.

Ziele und Aktivitäten des Runden Tisches werden primär nach regionalspezifischen Kriterien entwickelt. Sie sollen an die besonderen Problemlagen der regionalen Arbeitswelt, die vor Ort vorhandenen bzw. entwickelbaren Strukturen und den zwischen den Kooperationspartnern erzielbaren Konsens angepasst sein.

Jenseits der freiwilligen Selbstbindung an Ziele und Projekte des Runden Tisches nehmen die Kooperationspartner autonom ihre Aufgaben und Interessen im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung wahr. Die gesetzlichen Aufträge der kooperierenden Institutionen bleiben unberührt.

Der Runde Tisch arbeitet konsensorientiert und beschreitet Wege der konstruktiven Zusammenarbeit seiner Mitglieder im regionalen Schnittstellenbereich ihrer gemeinsamen Aufgaben und Probleme.

Aufgaben

  • Heben des Stellenwertes von Arbeitsschutz und betrieblicher Gesundheitsförderung in der Region;
  • Förderung der Kommunikation und Kooperation der in der Region mit Arbeit und Gesundheit befassten Institutionen und Organisationen;
  • Erfahrungsaustausch und Verbesserung der gemeinsamen Informationsbasis über regionale Probleme und Ressourcen im Arbeitsschutz und in der betrieblichen Gesundheitsförderung;
  • Durchführung regionaler Gemeinschaftsprojekte, Tagungen und Infoveranstaltungen.

Mitglieder

Mitglieder des Runden Tisches sind Unternehmen, Betriebe und Organisationen, die die Zwecke, Zielsetzung und Grundsätze des Runden Tisches mittragen und die oben genannten Aufgaben aktiv unterstützen. Die Mitglieder werden in einer Liste erfasst und fortlaufend entsprechend ergänzt und aktualisiert.

Über eine Aufnahme neuer Mitglieder entscheiden auf Vorschlag der Geschftsführung die Mitglieder des Runden Tisches.

Die interessierte Institution übersendet ein kurzes Statement zu den Beweggründen für den Wunsch auf Mitgliedschaft. Dieses wird an alle Mitglieder versandt mit der Aufforderung, Einwände gegen eine Mitgliedschaft innerhalb einer Frist zu formulieren. Liegen keine Einwände vor, findet die Aufnahme des neuen Mitgliedes bei der nächsten Sitzung ohne eine Abstimmung statt. Das neue Mitglied stellt sich und seine Institution mit einem Kurzvortrag vor.

Ansonsten entscheiden die anwesenden Mitglieder über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit.

Beiträge werden nicht erhoben. Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Runden Tisch.

Sofern nicht anderweitig geregelt, haben die Mitglieder des Runden Tisches keine Ansprüche auf die Erstattung ihrer Aufwendungen für den Runden Tisch.

Die Mitgliedschaft erlischt durch jederzeit möglichen Austritt.

Bei Austritt bestehen keine finanziellen Ansprüche des ausscheidenden Mitglieds an den Runden Tisch, noch bestehen finanzielle Ansprüche des Runden Tisches an das ausscheidende Mitglied.

Arbeitsgruppen

Der Runde Tisch entscheidet über die Arbeitsthemen. Zur operativen Umsetzung dieser Themen richtet er Arbeitsgruppen ein.

Die Arbeitsgruppen bilden die Nahtstellen zu den Zielgruppen, Multiplikatoren und Unternehmen der Region. Letztere sollen durch fachlich geeignete Vertreter zur Mitarbeit in den Arbeitsgruppen gewonnen werden. Die Arbeitsgruppen stehen für fachlich geeignete Nichtmitglieder und von den Mitgliedsorganisationen delegierte Vertreter offen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung des Runden Tisches besteht aus mindestens einem Geschäftsführer und Stellvertretern, die aus dem Kreis der Mitglieder für zwei Jahre gewählt werden. Die Geschäftsführung ist ehrenamtlich tätig.

Der/die Geschäftsführer ist/sind für die Bewirtschaftung der Mittel verantwortlich und führt/führen die jährliche Rechnungslegung durch.

Der/die Geschäftsführer nimmt/nehmen die Berichtspflichten des Runden Tisches gegenüber dem LAK wahr.

Geschäftsstelle

Der Runde Tisch kann auf eigenen Beschluss zur Erledigung der laufenden Geschäfte eine Geschäftsstelle einrichten.

Die Geschäftsstellenfunktion kann auf Beschluss des Runden Tisches von einem oder mehreren dazu bereiten Mitgliedern ausgeübt werden. Sind mehrere Mitglieder bereit, die Geschäftsfunktion zu übernehmen, beschließt der Runde Tisch eine Regelung.

Bis auf weiteres nimmt das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover die Geschäftsstellenfunktion wahr.